Regelungen und Voraussetzungen
• LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
• Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
• 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
• Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
• § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.
• Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.